StVO-Novelle: Das bedeutet sie für Radfahrer

Die neue StVO soll für mehr Sicherheit für Radfahrer sorgen.

Seit dem 28. April ist sie in Kraft: die neue StVO. Die Novelle hat auch das Ziel, das Radfahren in Deutschland attraktiver und sicherer zu machen. Wir fassen für euch zusammen, welche Neuerungen für Fahrradfahrer besonders relevant sind.

In einem anderen Beitrag haben wir bereits davon gesprochen (klick hier) – jetzt ist er endlich da: der grüne Pfeil, der ausschließlich für Radfahrer gilt.

Der grüne Pfeil für Radfahrer

// Bild: BMVI

Bisher war das Halten auf Fahrradschutzstreifen für bis zu drei Minuten gestattet. Mit der StVO-Novelle ist es nun komplett verboten.

Das Parken auf Fahrradwegen und Schutzstreifen wird teurer. Bis jetzt kamen Falschparker z.T. mit gerade einmal 15 Euro davon. Ab heute sind es bis zu 100 Euro. Bei schwereren Verstößen wird darüber hinaus ein Punkt in das Fahreignungsregister eingetragen – etwa wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden oder das Fahrzeug länger als eine Stunde auf dem Radweg parkt.

Analog zu 30er-Zonen wird es künftig auch Fahrradzonen geben. Hier gelten die gleichen Regeln wie in Fahrradstraßen. Es gilt ein Tempolimit von 30 km/h und der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Auch Elektrokleinstfahrzeuge dürfen hier fahren.

Künftig wird es auch vermehrt Fahrradzonen geben.

// Bild: BMVI

Auch die Geldbußen für fehlerhafte Abbiegevorgänge und rücksichtsloses Ein- bzw. Aussteigen werden erhöht.

Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist grundsätzlich gestattet. Nur wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, müssen Radfahrer hintereinander bleiben.

Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen beim Rechtsabbiegen innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit fahren. Beim Verstoß werden 70 Euro fällig – und es gibt einen Punkt.

Auf einem Fahrrad dürfen Personen befördert werden, wenn das Rad dafür gebaut und eingerichtet ist und der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist.

Um den Weg frei zu machen für mehr Parkflächen für Lastenräder, wurde ein neues Sinnbild für Cargobikes eingeführt. Dieses kann künftig an Parkflächen abgebildet werden, die speziell Lastenrädern vorbehalten sind.

Neues Sinnbild für Lastenräder

// Bild: BMVI

Um Radfahrern lästige Umwege zu ersparen, werden künftig mehr Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben.

Weitere Infos zur neuen StVO findet ihr auf den Seiten des BMVI.

 

// Titelbild: © Simon Knur, QIMBY

„Stau? Kenn ich nur von der Critical Mass."

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