Weiter geht’s mit unserer Serie zum Fahrradtransport auf Reisen. In Folge 1 haben wir euch schon die Optionen für Deutschland vorgestellt und in der zweiten Folge sind wir nach Polen und Tschechien weitergereist. Dieses Mal machen wir uns auf den Weg nach Österreich und in die Schweiz!
Eine Option, die es in beiden Ländern gibt und die mit etwas Geschick viele Wege ermöglichen kann, sind die Bergbahnen. Sogar Sessellifte nehmen im Sommer teilweise Räder mit. (Das muss man jedoch im einzelnen abfragen.) Oft geht es dann nicht mehr weit nach oben, sodass man auf der anderen Seite die Strecke fortsetzen kann. Ein Blick in die Landkarte, die Bereitschaft, die Route evtl. an die Gegebenheiten anzupassen und etwas Recherchearbeit können so zu einzigartigen Langstreckenerlebnissen verhelfen.
Fahrradtransport und Fahrradmitnahme in Österreich
Die Möglichkeiten für die Bahn-Fahrrad-Kombi ähneln in Österreich stark den Regelungen, die ihr aus Deutschland kennt. Das heißt: In Nahverkehrszügen gibt es keine Reservierungsmöglichkeiten – und damit auch keine Mitnahmegarantie. In Fernzügen gibt es eine Reservierungspflicht und eine Modellbegrenzung. Reisen mit Spezialfahrrädern sind online nicht buchbar. Für manche Strecken ist die Fahrradmitnahme kostenlos. Mehr dazu erfahrt ihr auf der ÖBB-Seite und der österreichischen Radlobby-Seite.
Fahrradtransport und Fahrradmitnahme in der Schweiz
Die Schweiz ist Bahnland und – für mich bis vorletztes Jahr unerwartet – auch Fahrradland. Sie lockt mit gut gelegten Fernradwegen und die Bahn (und für viele Bergregionen sogar die dazugehörigen Postautos) ist dafür natürlich das passende Transportmedium. Wir haben unser Tandem in der Schweiz schon einmal im Fernzug mitgenommen und erst nach dem Ausstieg begriffen, dass der Tandemtransport darin eigentlich gar nicht vorgesehen war – umso wichtiger, dass man sich mit den regionalen Regelungen vertraut macht! Auf der Schweizer Bahnseite findet ihr hierzu alle notwendigen Infos, im Buchungsbereich der Seite sind sogar die Linienschiffe der Schweiz eingebunden.
Zu den beförderten Fahrradmodellen steht dort:
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Tandems, Liegevelos, Dreiräder, Lastenvelos und weitere Velos über 2 Meter Länge können bei der SBB nur in den Zugskategorien RE, S und R befördert werden.
In Postautos können keine Velos befördert werden, die nicht in die Aufhängevorrichtungen passen oder über 2 Meter lang sind.
Vom Transport ausgeschlossen sind Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor (z.B. Mofa), Dreiertandem, mehrsitziges Liegevelo, Personal Transporter (z.B. Segway), Elektro-Roller sowie nicht zusammengeklappte Elektro-Trottinets.
In der S-Bahn Zürich ist der Veloselbstverlad von Montag bis Freitag nur von 8 bis 16 Uhr und von 19 bis 6 Uhr erlaubt. Weitere Verbindungen mit Einschränkungen der Velomitnahme sind im Fahrplan mit durchgestrichenem Velosignet gekennzeichnet.
Veloanhänger können aufgrund der Türdimension der meisten Züge und aus Sicherheitsgründen nur bis max. 80 cm Breite transportiert werden.
So klare Regeln (und Möglichkeiten) hätte ich gerne immer! Übrigens: Die SBB bietet auch eine internationale Fahrradkarte für die Länder Belgien, Dänemark, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn an. Vielleicht lohnt es sich, den Reiseweg bei Problemen mit diesen Ländern über die Schweiz zu legen und so einfacher an Informationen und Plätze zu kommen.
Bleibt dran!
In der nächsten Folge erfahrt ihr, wie es mit dem Fahrradtransport in Frankreich und den Benelux-Staaten aussieht.
No Comments